MUNDAMO Affiliate-Bedingungen · Founding-Programm
Stand: 29.09.2026. Diese Bedingungen gelten für das MUNDAMO Affiliate-Programm der Online Trade Marketing Limited. Individuelle Programme oder ausdrücklich vereinbarte Partnerverträge können ergänzende oder abweichende Konditionen enthalten und gehen für das jeweilige Programm vor.
1. Betreiber und Teilnahme
Betreiber des Programms ist Online Trade Marketing Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Tal 44, 80331 München, Deutschland; Registered in England and Wales, Company No. 09090497. Das Programm kann – soweit rechtlich, steuerlich und nach dem jeweiligen Programm zulässig – Unternehmen, Selbständigen und natürlichen Personen ab 18 Jahren offenstehen. MUNDAMO kann Registrierungen prüfen, freigeben oder aus sachlichem Grund ablehnen und Konten bei Verstößen oder Missbrauch sperren.
1a. Affiliate-Playbook, Vertraulichkeit und Onboarding
Das jeweils im Affiliate-Dashboard bereitgestellte MUNDAMO Affiliate-Playbook ist Bestandteil des operativen Onboardings. Vor aktiver Bewerbung von MUNDAMO soll der Affiliate die aktuelle Fassung lesen und die Kenntnisnahme im Dashboard bestätigen. Verbindliche Preise, Provisionsgrundlagen, Rabatte, Freigaben und rechtliche Bedingungen ergeben sich jedoch stets aus dem Dashboard, den jeweiligen Angebotsangaben und diesen Affiliate-Bedingungen.
Vertraulichkeit: Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere interne oder unveröffentlichte Preise, Provisionsmodelle, individuelle Angebote, Strategien, Roadmaps, Partner- und Kundendaten, Leads, Dashboard-Inhalte und -Screenshots, Exporte, CRM-Daten, interne Dokumente, technische Informationen und Zugangsdaten, sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche Freigabe weder veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch außerhalb der Affiliate-Tätigkeit verwendet werden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Affiliate-Partnerschaft fort. Ausgenommen sind ausdrücklich zur Weitergabe freigegebene Inhalte, rechtmäßig öffentliche Informationen sowie gesetzlich zwingende Offenlegungen.
2. Rolle des Affiliates
Der Affiliate handelt selbständig und auf eigene Verantwortung. Durch die Affiliate-Registrierung entstehen weder Arbeitsverhältnis, Gesellschaft, Franchise, Handelsvertretung, Vertretungsmacht noch Gebietsschutz oder Exklusivität. Der Affiliate darf ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Verträge, Preiszusagen, Garantien oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen von MUNDAMO oder Online Trade Marketing Limited abgeben. Local Ambassador, Sales Partner und Regional Partner sind gesonderte Rollen und bedürfen einer separaten Prüfung bzw. Vereinbarung.
3. Founding-Provision
Für die ersten 500 in das MUNDAMO Founding-Standardprogramm aufgenommenen Affiliates beträgt die Lifetime-Basisprovision 40 % der jeweiligen provisionsfähigen Bemessungsgrundlage. Andere bzw. individuelle Programme können andere Konditionen vorsehen. Maßgeblich ist die beim jeweiligen Programm angezeigte oder ausdrücklich vereinbarte Kondition.
4. Provisionsbasis und Entstehung
Provisionen werden grundsätzlich auf den provisionsfähigen Netto-Verkaufserlös nach gewährten Rabatten berechnet, sofern beim jeweiligen Programm nichts anderes angegeben ist. Umsatz- oder vergleichbare Verbrauchsteuern, Versand, Zahlungsgebühren, Rückerstattungen und ausdrücklich nicht provisionsfähige Bestandteile gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Eine Provision entsteht erst nach erfolgreicher Zuordnung und Freigabe der zugrunde liegenden Transaktion.
5. Attribution und Kunden-Zuordnung
MUNDAMO kann Referral-Link, Referral-Code, QR-Code, Lead-Zuordnung und weitere rechtlich zulässige technische Signale verwenden. Für freigegebene Programme kann eine längerfristige Kunden-Zuordnung gelten. Eine sogenannte Lifetime-Zuordnung bedeutet keine Garantie auf Provision für jede zukünftige Transaktion: provisionsfähig sind nur Produkte, Programme und Transaktionen, für die zum jeweiligen Zeitpunkt eine entsprechende Vergütung vorgesehen ist. Bei mehreren Partnerkontakten, fehlender Einwilligung für Tracking, technischen Konflikten oder unklarer Zuordnung kann eine manuelle Prüfung erfolgen.
6. Eigene Käufe, Manipulation und Affiliate-Empfehlungen
Eigene Käufe, künstliche Selbstzuordnungen, Scheintransaktionen, Cookie Stuffing, automatisierte oder fingierte Klicks/Leads, Identitätstäuschung und sonstige Manipulationen sind nicht provisionsberechtigt. Im Founding-Modell kann für ausdrücklich freigegebene Affiliate-Empfehlungen eine Override-Provision vorgesehen sein. Eine Vergütung entsteht dabei ausschließlich aus echten provisionsfähigen Transaktionen des geworbenen Affiliates, niemals für die bloße Rekrutierung einer Person.
7. Storno, Rückerstattung, Chargeback und Prüfung
Stornierte, zurückerstattete, betrügerische, nicht bezahlte oder anderweitig nicht provisionsfähige Transaktionen begründen keinen Provisionsanspruch. Vorgemerkte Provisionen können korrigiert oder storniert werden. Bei begründetem Missbrauchsverdacht kann MUNDAMO eine Auszahlung bis zum Abschluss der Prüfung zurückhalten.
8. Werbung und internationale Compliance
Affiliates dürfen ausschließlich wahrheitsgemäß und nicht irreführend werben. Sie dürfen insbesondere keine nicht freigegebenen Preis-, Leistungs-, Verdienst-, Exklusivitäts- oder Erfolgsgarantien abgeben. Die entgeltliche bzw. provisionsbasierte Beziehung zu MUNDAMO muss dort, wo dies nach dem anwendbaren Recht oder den Plattformregeln erforderlich ist, klar, verständlich und gut sichtbar offengelegt werden. Ein bloß versteckter Hinweis in AGB, Profilinformationen oder hinter einem unklaren Link genügt nicht, wenn das jeweilige Recht eine unmittelbare Kennzeichnung verlangt.
Der Affiliate muss zusätzlich die Werbe-, Verbraucher-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Direktmarketingregeln der Länder beachten, in denen seine Kommunikation bestimmungsgemäß Personen oder Unternehmen erreicht. Dies gilt insbesondere für E-Mail, SMS, Messenger, Telefon, Social Media, Influencer-Inhalte und bezahlte Werbung. Unzulässige Massenwerbung, Spam, gekaufte oder rechtswidrig beschaffte Kontaktlisten und irreführende Identitäten sind verboten.
9. Marken, Domains und Werbemittel
MUNDAMO-Marken, Logos, Texte und bereitgestellte Werbemittel dürfen nur für das Affiliate-Programm und im freigegebenen Umfang genutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Freigabe dürfen Affiliates keine Domains, Social-Media-Namen oder Anzeigenkennungen registrieren oder verwenden, die den Eindruck eines offiziellen MUNDAMO-Auftritts erwecken. Veränderungen von Werbemitteln dürfen keine irreführenden Aussagen erzeugen.
10. Datenschutz und Tracking
Affiliate-Tracking und personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der anwendbaren Datenschutz- und Endgeräte-/Cookie-Regeln verarbeitet werden. Affiliates dürfen MUNDAMO keine personenbezogenen Daten Dritter übermitteln, wenn hierfür keine zulässige Rechtsgrundlage besteht. Soweit Affiliate und MUNDAMO personenbezogene Daten jeweils für eigene Zwecke verarbeiten, handelt jede Partei grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung, sofern nicht für einen konkreten Prozess ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Weitere Informationen enthält die MUNDAMO Datenschutzerklärung.
11. Auszahlung, Steuern und Nachweise
Freigabe und Auszahlung können in der Launchphase nach manueller Prüfung erfolgen. Auszahlungsrhythmus, Mindestbetrag, Währung und verfügbare Auszahlungsmethoden werden im Partnerbereich oder beim jeweiligen Programm ausgewiesen. Vor Auszahlung kann MUNDAMO erforderliche Identitäts-, Unternehmens-, Steuer- oder Zahlungsangaben anfordern. Der Affiliate ist für eigene Steuern, Abgaben, Registrierungen und sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten verantwortlich. Gesetzlich erforderliche Einbehalte bleiben vorbehalten.
12. Community-Gutscheine und sonstige Vorteile
Community-Gutscheine, einschließlich eines gegebenenfalls angebotenen 10-%-Vorteils, gelten nur für ausdrücklich dafür freigegebene Angebote und nach den jeweils ausgewiesenen Bedingungen. Sie dürfen nicht als allgemeiner Rabatt auf sämtliche MUNDAMO-Angebote dargestellt werden.
13. Programme anderer Anbieter
Programme von Marketplace- oder Netzwerkpartnern können eigene Konditionen, Freigabeprozesse, Werberegeln und Provisionsgrundlagen besitzen. Soweit MUNDAMO lediglich technische Plattform oder Vermittlungsnetzwerk ist, bleibt der jeweilige Anbieter für sein Produkt, seine Leistungsbeschreibung und seine Pflichten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
14. Laufzeit und Kündigung
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit, sofern kein einzelnes Programm etwas anderes vorsieht. Beide Seiten können die Affiliate-Teilnahme mit Wirkung für die Zukunft beenden. Das Recht zur sofortigen Sperrung oder außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Betrug, Spam, Markenmissbrauch, rechtswidriger Werbung oder sonstigem wesentlichem Vertragsverstoß, bleibt unberührt. Nach einer Kündigung bleibt ein eingeschränkter Abrechnungszugang erhalten. Neue Vermittlungen, Werbemittel und weitere Programm-Bewerbungen sind deaktiviert. Die Beendigung wird per E-Mail bestätigt. Bei administrativer Entfernung werden der Zugang gesperrt und die E-Mail-Adresse für eine neue Bewerbung freigegeben; bisherige Abrechnungsansprüche werden weiterhin über den Support bearbeitet. Ordnungsgemäß entstandene und freigegebene Provisionen bis zum Beendigungszeitpunkt bleiben vorbehaltlich Storno-, Prüf- und Aufrechnungsrechten abrechenbar.
15. Änderungen des Programms
MUNDAMO kann Programme, technische Funktionen und Konditionen für zukünftige Vorgänge ändern oder einstellen. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits endgültig freigegebene Provisionen. Wesentliche Änderungen der allgemeinen Affiliate-Bedingungen werden in angemessener Weise bekanntgegeben. Nutzt der Affiliate das Programm nach Inkrafttreten weiter, gelten die dann veröffentlichten Bedingungen für zukünftige Vorgänge, soweit rechtlich zulässig.
16. Haftung
Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende Haftung unberührt. Im Übrigen gelten etwaige gesetzlich zulässige Haftungsbeschränkungen nur im Rahmen des anwendbaren Rechts. MUNDAMO garantiert keine bestimmte Zahl an Leads, Sales, Provisionen oder Marktchancen.
17. Anwendbares Recht und zwingende Schutzvorschriften
Für die Affiliate-Beziehung gilt grundsätzlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig, ist München Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates, die ungeachtet einer Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt. Bei internationaler Tätigkeit können insbesondere zwingende Werbe-, Datenschutz-, Steuer-, Arbeits-/Sozial-, Handelsvertreter- oder Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Landes zusätzlich Anwendung finden.
18. Kontakt
Fragen zum Affiliate-Programm: affiliate@mundamo.com. Anbieter- und Registerangaben: Impressum. Datenschutz: Datenschutzerklärung.
Hinweis: MUNDAMO ist ein internationales Netzwerk. Diese Bedingungen schaffen einen einheitlichen vertraglichen Rahmen, ersetzen aber keine zwingenden nationalen Vorschriften. Bei Einführung besonderer Sales-/Regionalmodelle oder bei regulatorisch sensiblen Zielmärkten können zusätzliche länderspezifische Vereinbarungen erforderlich sein.